Kaffeemaschinenreiniger
zzgl. 19,00 % MwSt.
Der Kaffeemaschinenreiniger ist für die regelmäßige Anwendung in Faffee-, Espresso und Teemaschinengeeignet. Entfernt hartnäckige Ablagerungen wie z.b Tee- oder Kaffeeöl. Kaffemaschinenreiniger löst alte Verschmutzungen von Porzellan, Steingut und in Thermoskannen.
1 Kg
Eingestuft nach Biozidal-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hinweis: Sicherheitsdatenblätter und Technisches Datenblatt finden Sie Hier!
Lagerhinweise
Frostfrei lagern. Bei sachgemäßer Lagerung mindestens 2 Jahre verwendbar.
Gefahrenhinweise / Sicherheitshinweise
Ätzwirkung
Hautreiz. 2 Augenschäd. 1
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Produkt nach EG-GHS-Verordnung. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf Sicherheitsdatenblatt und Originalgebinde beachten.
Lagerhinweise
Frostfrei lagern. Bei sachgemäßer Lagerung mindestens 2 Jahre verwendbar.
Ökologie
Die in der Mischung verwendeten Tenside entsprechen der Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) und sind vollständig aerob abbaubar.Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Natriumpercarbonat
Kaliumperoxomonosulfat
Signalwort: Gefahr
Piktogramme: GHS05
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Sonstige Gefahren:
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.